In einem Änderungsantrag der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung, der im März vorgelegt wurde, geht es auch um das geplante Modellvorhaben nach §64c SGB V zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung bei seltenen und onkologischen Erkrankungen.

ACHSE begrüßt die Zielsetzung des Modellvorhabens, dabei auch die Erkennisse aus der Genomsequenzierung zur Diagnosestellung zu nutzen. ACHSE kritisiert hingegen, dass das Modellvorhaben auch privaten Laborbetreibern bei entsprechender klinischer Anbindung den Zugang zur Leistungserbringung ermöglichen möchte. ACHSE befürchtet damit eine mögliche Einbuße der Versorgungsqualität für betroffene Menschen. "Eine richtige Diagnose sowie eine Verbesserung von Lebensqualität und Lebensdauer ist nur zu erwarten, wenn die Genomsequenzierung von Expertinnen und Experten in dem richtigen Versorgungskontext eingesetzt wird," sagt die ACHSE-Lotsin Dr. Christine Mundlos. ACHSE fordert deshalb, das Modellvorhaben zur Genomsequenzierung zuerst nur auf die bestehenden, spezialisierten Zentren anzuwenden, unter der Berücksichtigung der Vorgaben, die in TRANSLATE-NAMSE entwickelt und im Selektivertrag festgelegt wurden.

Da die Erkenntnisse aus dem vom BMG finanzierten genomDE in dem Modellvorhaben nicht berücksichtigt werden, fordert ACHSE zudem, die Vernetzung zu genomDE und den eingebundenen Expertinnen und Experten sicherzustellen und deren Empfehlungen zur Vorgehensweise bei der Etablierung der Genomsequenzierung in Deutschland zugrunde zu legen.

Vollständige Stellungnahme

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Dr. med. Christine Mundlos

stellvertretende Geschäftsführerin/ ACHSE Lotsin für Ärzte und Therapeuten/ Leiterin ACHSE Wissensnetzwerk und Beratung
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