Selbsthilfeförderung gesetzliche Krankenkassen

Die finanzielle Sicherung unserer Arbeit stützt sich auf: Spenden, Mitgliedsbeiträge, Sponsoring sowie Fördermittel von Stiftungen und Krankenkassen.

Die Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen ist von besonderer Bedeutung für die ACHSE, bildet sie doch eine der wesentlichen Säulen der Finanzierung und somit Realisierung unserer Arbeit für Menschen mit Seltenen Erkrankungen. Dafür bedanken wir uns in den jeweiligen Berichten zu den geförderten Projekten auch noch einmal besonders.

Förderung der Kassen im Einzelnen

Kontakt

Mirjam Mann, LL.M.

Geschäftsführerin
+49-30-33 00 708-0
liamE