04.12.2020 -

Orpha-Codierung auch ambulant notwendig

In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege DVPMG begrüßt die ACHSE das Vorhaben des BMG, darin die Grundlage zu schaffen, um in 2022 eine eindeutige Kodierung Seltener Erkrankungen im stationären Bereich verbindlich vorgeben zu können.

Patienten mit Seltenen Erkrankungen werden vorwiegend ambulant behandelt. ACHSE regt daher dringend an, die verpflichtende Kodierung im ambulanten Bereich, insbesondere in den Hochschulambulanzen, aber auch im niedergelassenen Bereich einzuführen.

Erst eine dezidierte Kodierung aller Seltenen Erkrankung trägt dazu bei diese sichtbar zu machen. Ärzte und Kliniken können Expertise belegen. Wissen kann gesammelt und Forschung gezielter vorangetrieben werden.

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