Berlin, 19. Oktober 2026 – Der Bundestag hat im Rahmen der Notfallreform auch Änderungsanträge zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, mit denen Ausschreibungen bei Hilfsmitteln wieder eingeführt werden sollen.
Das Instrument wurde im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019 aus gutem Grund abgeschafft, nachdem es in den Jahren zuvor zu erheblichen Fehlentwicklungen geführt hatte.
Die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V. teilt die Sorgen der BAG SELBSTHILFE sowie die Position von rehaKIND und weiteren Verbänden. Sie unterstützt die Forderung, die Wiedereinführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung zu stoppen. Der Bundesrat kann die Regelung noch abwenden. Die maßgebliche Sitzung findet am 20. November 2026 statt!
Dazu Mirjam Mann, Geschäftsführerin der ACHSE: „Menschen mit chronischen Erkrankungen und insbesondere mit Seltenen Erkrankungen benötigen eine Hilfsmittelversorgung, die zu ihren Bedarfen passt. Wer auf Hilfsmittel angewiesen ist, braucht Expertise, verlässliche Ansprechpartner und wenn möglich kurze Wege. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass Ausschreibungen nicht das Mittel zur Wahl sind und die Versorgung von Betroffenen erheblich verschlechtern. Wir appellieren an den Bundesrat, diese Regelung zu verhindern.“
Was wird gefordert:
● Individuelle Versorgung statt Standardprodukt: Gerade bei chronischen Erkrankungen erfordert die Hilfsmittelversorgung oft Anpassung, Beratung und Monitoring.
● Qualität vor Preis: Der günstigste Anbieter ist nicht automatisch der, der die für den einzelnen Menschen passende Versorgung sicherstellen kann. Die Betroffenen brauchen einen Qualitätswettbewerb.
● Kein Verlust vertrauter Ansprechpartner: Betroffene sind häufig auf dauerhafte Versorgung durch Leistungserbringer angewiesen, die ihre Situation und bereits gescheiterte Versuche mit ungeeigneten Produkten kennen. Ein Vertragswechsel bedeutet für sie neue Abstimmungen, neue Erprobungen und zusätzlichen Aufwand.
● Erfahrungen aus der Vergangenheit: Nach den Ausschreibungen 2018 und 2019 waren Leistungserbringer teilweise mit der Zahl der Neukunden überfordert. Betroffene standen zeitweise ohne Versorgung da. Einschränkende Regelungen wurden in der Praxis umgangen.
Was Sie tun können?
Wenden Sie sich an Ihre Landesregierung und bitten Sie darum, sich im Bundesrat gegen die Ausschreibungen bei Hilfsmitteln einzusetzen. Ein Musteranschreiben der BAG SELBSTHILFE steht Ihnen dafür zur Verfügung. Bitte verbreiten Sie es in Ihren Netzwerken und in den sozialen Medien weiter.
Was bedeutet das im Einzelfall?
Ein Toilettenstuhl, der für viele Menschen geeignet ist, kann für eine Person mit Spastik und Dystonie ungeeignet sein. Wird im Rahmen einer Ausschreibung nur noch das günstigste Produkt angeboten, wird aus einer individuellen Versorgung eine Fehlversorgung, die dem Anspruch aus § 33 SGB V nicht gerecht wird.
Besonders deutlich wird das bei der Stomaversorgung. Hier müssen Hilfsmittel oft individuell angepasst und teils verschiedene Materialien kombiniert werden. Betroffene sind auf Anbieter angewiesen, die ihre Situation und bereits gescheiterte Versuche mit ungeeigneten Produkten kennen.
Auch Familien mit Kindern mit Behinderung wären betroffen. Wie das Beispiel der damals 16-jährigen Antonia zeigt, bedeutet ein Anbieterwechsel nach einer Ausschreibung oft den Verlust vertrauter Ansprechpartner, eingespielter Abläufe und passender Produkte. Die Familie trägt den Aufwand.
(QUELLE: rehaKIND)
Weiterführende Informationen
● Stellungnahme der rehaKIND e.V. vom 1. Oktober 2026 zur Rückkehr von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung
● Musteranschreiben der BAG Selbsthilfe an die Landesregierungen
● Gemeinsames Positionspapier der Hilfsmittelverbände
Diese Pressemitteilung können Sie sich hier als PDF herunterladen.
Pressekontakt: Bianca Paslak-Leptien, ACHSE e.V., Tel.: +49 151 180017-27, E-Mail: Bianca.Paslak-Leptien@achse-online.de
Fotonachweis: rehaKIND Pohlig GmbH
