Unsere Arbeit ist längst nicht getan. Werden Sie Teil unserer kraftvollen Bewegung. Hier finden Sie alle erforderlichen Informationen, um Ihre Mitgliedschaft bei der ACHSE anzugehen - von den Voraussetzungen über die Satzung bis zum Ansprechpartner für die Anmeldeunterlagen.
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Mitglied bei der ACHSE werden kann jede bzw. jeder, der
- eine Seltene Erkrankung vertritt, d.h. von der nicht mehr als 5 von 10.000 Menschen betroffen sind.
- bereit ist, für die Betroffenen bundesweit aktiv zu sein.
- als gemeinnützig anerkannt ist.
- die Leitsätze der BAG SELBSTHILFE über die Neutralität gegenüber Wirtschaftsunternehmen anerkennt.
- dem Prinzip der Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen verpflichtet ist.
Außerordentliche Mitgliedschaft
Sie setzen sich bundesweit für die Belange von Menschen mit Seltenen Erkrankungen ein, indem Sie z.B. im Rahmen Ihrer Stiftung Forschung fördern oder auf anderen Gebieten aktiv sind, sind jedoch keine Selbsthilfeorganisation oder Gruppe? Dann ist gegebenenfalls eine außerordentliche Mitgliedschaft möglich.
Unterlagen zur Aufnahme
Wenden Sie sich an das Team der Geschäftsstelle. Wir beraten Sie und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.
Weitere Informationen
Ansprechpartner

Vormerken und planen
Am 28. Februar 2026 ist der nächste Tag der Menschen mit Seltenen Erkrankungen. Was bereiten Sie vor?

