Schulabschlüsse dürfen nicht an Krankheit scheitern

ACHSE kritisiert die geplanten Änderungen der APO-GOSt in NRW und fordert verbindliche Nachteilsausgleiche sowie flexible Präsenzregelungen für chronisch kranke und behinderte Schülerinnen und Schüler.

Frau mit lockigem Haar, hellblauen Pullover über weißem Hemd vor einer hell verputzten Wand

Die ACHSE hat einen Unterstützungsbrief der Vorsitzenden Geske Wehr an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen gerichtet. Anlass sind die geplanten Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die gymnasiale Oberstufe und das Abitur (APO-GOSt).

Zum Hintergrund:

Der vorliegende Entwurf verschärft die Präsenzpflicht und begrenzt den Nachteilsausgleich in einer Weise, die chronisch kranke und behinderte Schülerinnen und Schüler strukturell benachteiligt. Insbesondere die Einführung einer faktischen Mindestanwesenheit („überwiegende Präsenz“) birgt die Gefahr, dass krankheitsbedingte Fehlzeiten zum Ausschluss von Leistungsbewertungen und damit zum Verlust von Versetzungen oder Schulabschlüssen führen.

Solche Regelungen widersprechen grundlegenden rechtlichen und bildungspolitischen Verpflichtungen, darunter der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 24), den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur inklusiven Bildung, dem Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 3) sowie den Zielen des Nationalen Aktionsplans für Kinder und Jugendliche.

Aus der Beratungspraxis der ACHSE wird deutlich: Fehlende Flexibilität im Schulalltag, unzureichende Nachteilsausgleiche und starre Präsenzvorgaben führen bei betroffenen Familien zu massiver Verunsicherung und gefährden die Bildungsbiografien chronisch kranker und behinderter Kinder und Jugendlicher nachhaltig.

Unsere Forderung:
Wir fordern das Ministerium für Schule und Bildung NRW auf, die geplanten Regelungen zur Präsenzpflicht und zum Nachteilsausgleich grundlegend zu überarbeiten. Schulische Bildung muss so gestaltet sein, dass auch Schülerinnen und Schüler mit chronischer Erkrankung oder Behinderung realistische und gleichberechtigte Chancen auf einen Schulabschluss haben. Inklusive Bildung darf nicht an Anwesenheitsquoten scheitern.

Den Brief im Wortlaut finden Sie hier

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