ACHSE fordert chancengerechte Bildung für chronisch kranke und behinderte Schülerinnen und Schüler

ACHSE e. V. hat einen Unterstützungsbrief der Vorsitzenden Geske Wehr an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen gerichtet. Anlass sind die geplanten Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die gymnasiale Oberstufe und das Abitur (APO-GOSt).

APO-GOSt-Entwurf – Schutz der Bildungsrechte chronisch kranker und behinderter Schülerinnen und Schüler

Sehr geehrte Ministerin Dorothee Feller, sehr geehrter Staatssekretär Dr. Urban Mauer,

als Dachverband von und für Menschen mit Seltenen Erkrankungen und ihre Familien wenden wir uns an Sie mit großer Sorge angesichts der geplanten Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die gymnasiale Oberstufe und das Abitur (APO-GOSt). Kinder und Jugendliche mit chronischen und chronischen seltenen Erkrankungen haben ein Recht auf Bildung, Inklusion und soziale Teilhabe, wie gesunde Kinder auch.
Die geplanten Regelungen verschärfen die Präsenzpflichten und begrenzen den Nachteilsausgleich in einer Weise, die chronisch kranke und behinderte Schülerinnen und Schüler faktisch vom Erwerb von Schulabschlüssen ausschließen kann. Erste Bezirksregierungen wenden die neuen Regelungen bereits jetzt an, wodurch betroffene Lernende in existenzielle Bildungskrisen geraten – teils schulformübergreifend. Viele unserer Familien erleben bereits jetzt, dass Klinikaufenthalte, Krankheitsschübe oder medizinische Behandlungen bei ihren Kindern zu Fehlzeiten führen, die das Erreichen regulärer Abschlüsse gefährden – oft trotz guter Fähigkeiten und hoher Motivation.

Unsere Erfahrungen aus der täglichen Arbeit u.a. mit dem Einsatz von Schul-Avataren zeigen: Kinder und Jugendliche mit Seltenen Erkrankungen erleben bereits heute Ausschlüsse aus regulären Bildungswegen.

Insbesondere die Formulierung „überwiegende Präsenz“ im Entwurf der APO-GOSt etabliert faktisch eine 50-Prozent-Anwesenheitsregel, die krankheitsbedingt eingeschränkte Schülerinnen und Schüler von bewertbaren Leistungen ausschließt und somit die bereits vorliegende Problematik erheblich verschärfen wird.

Neben dem oftmals schweren Leid auf Grund einer Erkrankung erreichen dann diese Kinder und Jugendlichen zudem auch keinen Schulabschluss, obwohl sie bei angemessenen, flexiblen Unterstützungsstrukturen hätten erfolgreich sein können. Kein Schulabschluss wiederum bedeutet weiterhin und verschärft die Einschränkung an gesellschaftlicher Teilhabe und unabhängig(er)em Leben und bringt auch Konsequenzen für unsere Gesellschaft und unser Sozialsystem mit sich: Verlust qualifizierter, motivierter junger Menschen, erhöhte Abhängigkeit von Transferleistungen, steigende Folgekosten im Sozial- und Gesundheitssystem.

Wir unterstützen die Stellungnahme der Initiative Bildung mit Diagnose, die in dem Entwurf einen Widerspruch sieht zu:

  • der UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 24, die das Recht auf inklusive, chancengleiche Bildung garantiert
  • den KMK-Empfehlungen zur inklusiven Bildung (2011 und 2025)
  • dem Benachteiligungsverbot, Art. 3 Abs. 3 GG, das eine Diskriminierung aufgrund von Behinderung oder Krankheit verbietet
  • und wir fügen den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ hinzu, in dem neben dem Ziel gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention, Schulen als inklusive Bildungsorte auszubauen, auch Maßnahmen zur Senkung von potentiellen Schulabbrecher*innen formuliert werden.

Auch wir bitten das Ministerium für Schule und Bildung NRW eindringlich, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten

  • in Richtung flexibler Nachteilsausgleiche, die den individuellen medizinischen Bedürfnissen gerecht werden und
  • Abschaffung der Pflicht zur „überwiegenden Präsenz“ als Voraussetzung für bewertbare Leistungen.

Letztlich durch die Sicherstellung fairer Chancen auf Bildungsabschlüsse für alle Schülerinnen und Schüler– unabhängig von Krankheit oder Behinderung.

Bildung ist ein grundlegendes Menschenrecht. Kein Kind darf aufgrund seiner Gesundheit vom regulären Schulabschluss ausgeschlossen werden. Wir appellieren an Sie, die APO-GOSt so zu gestalten, dass inklusive Bildung tatsächlich umgesetzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Geske Wehr
Vorsitzende ACHSE e.V.

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