Der zweite Tag stand ganz im Zeichen der Auseinandersetzung mit und praktischen Erprobung der Methode des aktiven Zuhörens, das sich für die in der Selbsthilfe der Seltenen überwiegende telefonische Beratung anbietet: Ermuntern, Wiederholen, Neu formulieren, Gefühle wiedergeben, Zusammenfassen, Absichten und Wünsche benennen sind Variationen des aktiven Zuhörens. Auf diese Weise lässt sich den Ratsuchenden vermitteln, dass man sich in sie einfühlen und sie verstehen kann. Neben dieser Einfühlsamkeit (Empathie) sollte sich ein gutes Beratungsgespräch auch durch Wertschätzung und Authentizität (persönliche Echtheit) auszeichnen. Einen weiteren Diskussionspunkt bildete die Frage, ob man als Berater seine eigenen Erfahrungen in das Beratungsgespräch einbringen und was man dabei beachten sollte. Als Resümee lässt sich festhalten, dass der gegenseitige Erfahrungsaustausch ein wesentliches Merkmal der Selbsthilfe ist und ein Gespräch auf gleicher Augenhöhe ermöglicht, aber dennoch die persönlichen Erfahrungen des Beratenden nicht im Vordergrund stehen sollten. Den Abschluss dieses Tages bildeten praktische Übungen im „Grenzen setzen“, eine wichtige und notwendige Fähigkeit, über die man als Berater/in verfügen sollte, um sich selbst vor Überforderung zu schützen und das eigene Engagement dauerhaft aufrecht erhalten zu können.
Ein kollegialer Erfahrungsaustausch nützlicher (Internet-) Adressen eröffnete das Programm am Sonntag. Dabei wurden für die gesundheitliche Selbsthilfe-Beratung in doppelter Hinsicht hilfreiche Einrichtungen und Institutionen vorgestellt: Hilfreich für die eigene Recherche als Berater/in ebenso wie als weiterführende Adressen, an die - dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe folgend – Ratsuchende bei bestimmten Fragestellungen verwiesen werden können. Zu den genannten Adressen gehörten u. a. Institutionen des Gesundheitswesens wie der Gemeinsame Bundesausschuss und das Bundesversicherungsamt, Beratungsstellen wie die gemeinsamen Reha- Servicestellen oder die Unabhängige Patientenberatung UPD gGmbH, Portale wie der Familienratgeber oder Bezugsquellen für wichtige Materialien und Informationen rund um die gesundheitliche Selbsthilfe.
Rechtliche Aspekte (in) der ehrenamtlichen Beratung bildeten den zweiten Themenschwerpunkt des Sonntags. Neben der Erläuterung zentraler Grundbegriffe – Beratung und Rechtsvertretung –, unterschiedlicher Beratungsformen und der Kriterien ihrer Abgrenzung, ging es um erlaubte und unerlaubte Rechtsdienstleistungen sowie um die Weitergabe von Informationen und Empfehlungen und was dabei zu beachten ist. Verhaltensregeln bei der Beratung und Hinweise zur Internetpräsentation sowie eine Vorstellung des Beratungshilfegesetzes rundeten diesen Teil des Seminars ab.
Das mit über vierzig Anmeldungen starke Interesse an diesem Seminarangebot zeigt, wie groß das Bedürfnis der ehrenamtlichen Berater/innen ist, die eigenen Erfahrungen mit anderen austauschen und reflektieren, sich mit Techniken und Methoden der (telefonischen) Beratung auseinandersetzen und so nicht zuletzt wieder neue Kraft tanken zu können, um sich weiterhin als Betroffene für Betroffene in der Selbsthilfe der Seltenen zu engagieren.
Der Aktion Mensch und dem Bundesministerium für Gesundheit danken wir für ihre finanzielle Unterstützung der Seminarveranstaltung.

